Das Working Holiday Visum für Australien

Känguru schaut in Kamera

LÖSE DEIN TICKET NACH AUSTRALIEN!

Mit dem Working Holiday Visum Australien bereisen und erobern: Das „WHV Australien“ erlaubt es dir, in Australien bezahlte Gelegenheitsjobs anzunehmen, um dir deinen Aufenthalt Down Under so mit zu finanzieren. Die wichtigsten Infos zum Working Holiday Visum inkl. Voraussetzungen sowie eine ausführliche Video-Anleitung zur Beantragung findest du auf dieser Seite. Wichtige Info: Im Gegensatz zu Kanada und Neuseeland kann man das Working Holiday Visum für Australien unter bestimmten Voraussetzungenauf zwei Jahre verlängern!

DIE WICHTIGSTEN INFOS ZUM VISUM

Stand: 03.12.2018

  • Mit dem Working Holiday Visum kannst du in Australien 12 Monate lang Jobben & Reisen.
  • Das Working Holiday Visum für Australien kannst du nur einmal im Leben beantragen.
  • Ausnahme: Wenn du 3 Monate lang Farmarbeit geleistet hast, kannst du das Visum um weitere 12 Monate verlängern.
  • Nach der Visumserteilung hast du ein Jahr lang Zeit, um nach Australien einzureisen.
  • Ab Einreisedatum gilt das Visum für 12 Monate.
  • Mit dem Visum darfst du so oft ein- und ausreisen wie du möchtest. Allerdings wird dir die Zeit, die du nicht in Australien verbringst, nicht gutgeschrieben.
  • In Australien darfst du 12 Monate für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, wenn du nach mind. 6 Monaten den Arbeitsort gewechselt hast.
  • Die aktuellen Kosten für das Visum betragen 450 AU$, ca. 290 €
  • Die Beantragung des Visums erfolgt online

VORAUSSETZUNGEN

ALTER
18 bis 30 Jahre

REISEPASS
Für die Beantragung des Working Holiday Visums benötigst du einen gültigen Reisepass, der mindestens für die gesamte Reisedauer gültig ist. Falls du noch keinen Reisepass hast oder einen der bald abläuft, kümmere dich frühzeitig, denn die Beantragung eines neuen Reisepasses kann bis zu sechs Wochen dauern! Solltest du schon einen Reisepass haben, beachte noch Folgendes: Der Pass muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, d.h. er darf nicht eingerissen sein, lose Blätter enthalten etc.

Wichtig: Wenn du das Visum online beantragst, achte bei der Eingabe der Reisepassnummer darauf, dass diese immer nur die Zahl Null enthält, niemals den Buchstaben „O“. Solltest du versehentlich den Buchstaben O eingeben, kann dies dazu führen, dass dein Visum ungültig ist!

NACHWEIS ÜBER FINANZIELLE MITTEL
Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung des Visums ist es, dass du bei der Einreise nach Australien über ausreichend finanzielle Mittel verfügst. Mit dieser Vorschrift möchte Australien sicher stellen, dass du dich selbst versorgen kannst und um ggf. Zeit zu überbrücken, in der du noch keinen Job hast. Der Nachweis über die derzeit 5.000 AU$ (ca. 3.500 €) ist erst bei der Einreise vorzuweisen. Der Nachweis erfolgt über einen aktuellen Kontoauszug deines eigenen Girokontos.

KREDITKARTE
Die Bezahlung der Visumsgebühr kann ausschließlich per Kreditkarte erfolgen! Sie erfolgt unabhängig von der Visumsgewährung, d.h. auch wenn das Visum nicht erteilt werden sollte, musst du die Visumsgebühr zahlen. Das Visum kostet aktuell 450 AU$ (umgerechnet ca. 290 €).

>> Kreditkarte für Work & Traveller

ARBEITEN IM GESUNDHEITSBEREICH
Wenn du vorhast in Australien im Gesundheitsbereich oder mit Kindern zu arbeiten, musst du dies bei der Visumsbeantragung angeben (im Bereich occupation details). Um in diesem Bereich arbeiten zu können, benötigst du ein Gesundheitszeugnis, einen HIV-, Tuberkulose- und einen Hepatitis-Test. Nachdem du den Visumsantrag abgeschickt hast, erhältst du von der Botschaft automatisch eine Email mit den Kontaktadressen von einigen Ärzten, bei denen du die entsprechenden Untersuchungen durchführen lassen kannst. Die Gebühren für die Untersuchungen liegen bei ca. 200,- bis 400,- €, die Kosten trägst du selbst. Nicht jeder Arzt darf das Gesundheitszeugnis ausstellen und die Tests durchführen, bitte warte daher in jedem Fall die Email der Botschaft ab. Bitte beachte, dass das Visum erst etwa 4 Wochen, nachdem du vom Arzt untersucht wurdest, ausgestellt wird.

DAS VISUM BEANTRAGEN

Die Beantragung des Working Holiday Visum für Australien kann auf den ersten Blick wie eine große Herausforderung wirken. Ist es aber ganz und gar nicht, wenn du einige wichtige Dinge beachtest bzw. vorbereitest, und natürlich die Voraussetzungen für das Visum erfüllst.

BEVOR ES LOSGEHT

Für die Online-Beantragung des Working Holiday Visums für Australien benötigst du…

  • Einen Reisepass, der mindestens für die gesamte Reisedauer gültig ist.
  • Eine gültige Kreditkarte, um das Visum bezahlen können (die Gebühren betragen derzeit 450 AU$, umgerechnet ca. 290 €).

NACH DER BEANTRAGUNG

> Die Bestätigung kommt per Email, überprüfe daher regelmäßig nach Beantragung dein angegebenes eMail-Konto (bitte schau auch im Spam-Ordner genau nach!).

> Wenn die Bestätigungsemail angekommen ist, drucke sie aus und speichere sie dir gesondert ab (damit sie nicht z.B. aufgrund von privaten Kontoeinstellungen gelöscht wird).

EINREISE NACH AUSTRALIEN

Bei Ankunft in Australien musst du das Visum bei der Einwanderungsbehörde bestätigen lassen. Dies geschieht automatisch bei der Einreise am Flughafen. Der Zollbeamte kann deine Daten in seinem System einsehen und wird dir dann die Einreise per Stempel im Reisepass bestätigen. Bitte bewahre die elektronische Visumsbestätigung dennoch während des gesamten Aufenthaltes auf.

WORKING HOLIDAY VISUM – 2ND YEAR VISA

BIS ZU 24 MONATE WORK & TRAVEL IN AUSTRALIEN

Das Second Working Holiday Visum ist die Verlängerung des Working Holiday Visums. Um dein Visum um weitere 12 Monate, auf insgesamt 24 Monate zu verlängern, musst du 3 Monate (insgesamt 88 Tage) Farmarbeit (kann auch Erntearbeit, Fischfang, Bergbau, Bauarbeit sein) machen und diese Tätigkeit auch nachweisen. Allerdings gelten diese Bestimmungen nicht für alle Regionen Australiens. Sydney, Melbourne, Brisbane und viele andere Haupt-Anlaufpunkte sind z.B. ausgeschlossen. Die Arbeit muss in ländlichen Gebieten Australiens stattfinden.

>> Weitere Infos über Farmjobs in Australien

WICHTIGE ÄNDERUNG AB DEM 31.08.2015

Bis zu diesem Termin spielte es lange Zeit keine Rolle, ob die Farmarbeit bezahlt oder unbezahlt war (z.B. WWOOFing). Ab dem 31.08.2015 tritt jedoch eine neue Regel in kraft.
Ab sofort müssen bei der Beantragung des zweiten Workging-Holiday-Visums auch die Payslips – also die Gehaltsabrechnungen – eingereicht werden. Da WWOOFing nicht bezahlt wird, sondern du nur gegen Kost und Logis arbeitest, wird diese Arbeit ab sofort nicht mehr angerechnet.

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