Kindergeld im Ausland

Work & Traveller läuft eine Sanddüne hinauf

Wie verhält sich der Kindergeldanspruch während deines Work & Travel-Aufenthaltes?

  • Das Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die deine Eltern durch dich haben. Insofern können im Regelfall also auch nur deine Eltern diese Steuerentlastung beanspruchen und einen entsprechenden Antrag stellen.
  • Bis zum 18. Lebensjahr wird das Kindergeld ohne Bedingung gezahlt. Bei Volljährigen Kindern wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr nur unter weiteren Voraussetzungen gewährt, wie z.B. einer Berufsausbildung, einer allgemeinen Schulbildung oder einem Studium.
  • Während eines Work & Travel Aufenthaltes kannst du das Kindergeld natürlich sehr gut gebrauchen, allerdings hast du rechtlich in der Zeit keinen Anspruch, denn in dem Fall gilt:
  • Das Kindergeld wird während des Auslandsaufenthaltes leider nicht fortgezahlt, da das Work & Travel Programm nicht als formaler Bildungsweg anerkannt wird. Grundsätzlich gilt, dass Kindergeld nur dann weiter gezahlt wird, wenn der Aufenthalt auch der Ausbildung dient. Dies könne etwa durch den Besuch eines regelmäßigen Sprachkurses nachgewiesen werden.
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