Das Working Holiday Visum für Japan

Stadtviertel von Tokio am Abend

DEIN SCHLÜSSEL ZU JAPANS KULTUR

Mit dem Working Holiday Visum Kannst du Japan bis zu ein Jahr lang bereisen und die japanische Kultur in dieser Zeit für dich entdecken. Lerne in einem Sprachkurs, absolviere anschließend ein Praktikum oder gehe Jobben, um dir die Reise so mit zu finanzieren – das alles ist mit dem Working Holiday Visum für Japan möglich. Die wichtigsten Infos und Voraussetzungen für das Visum haben wir hier für dich zusammengetragen.

DIE WICHTIGSTEN INFOS ZUM VISUM

  • Mit dem Working Holiday Visum kannst du in Japan 12 Monate lang Jobben & Reisen.
  • Das Working Holiday Visum für Japan kannst du nur einmal im Leben beantragen.
  • Ab Einreisedatum gilt das Visum für 12 Monate.
  • Es handelt sich hierbei um ein „Single Entry Visum“ – Mit dem Visum darfst du einmal einreisen. Ggf. kannst du vor Ort ein „Re-Entry permitt“ beantragen.
  • Das Working Holiday Visum für Japan ist kostenlos
  • Die Beantragung des Visums erfolgt persönlich
  • Während des Aufenthaltes dürfen keine Tätigkeiten, die unter das Gesetz zur Kontrolle und Verbesserung des Vergnügungs- und Unterhaltungsgewerbe fallen (z.B. Nachtclubs o.ä.) ausgeübt werden.

VORAUSSETZUNGEN WHV JAPAN

ALTER
18 bis 30 Jahre

REISEPASS
Für die Beantragung des Working Holiday Visums benötigst du einen gültigen Reisepass, der mindestens für die gesamte Reisedauer gültig ist. Falls du noch keinen Reisepass hast oder einen der bald abläuft, kümmere dich frühzeitig, denn die Beantragung eines neuen Reisepasses kann bis zu sechs Wochen dauern! Solltest du schon einen Reisepass haben, beachte noch Folgendes: Der Pass muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, d.h. er darf nicht eingerissen sein, lose Blätter enthalten etc.

Wichtig: Wenn du das Visum beantragst, achte bei der Eingabe der Reisepassnummer darauf, dass diese immer nur die Zahl Null enthält, niemals den Buchstaben „O“. Solltest du versehentlich den Buchstaben O eingeben, kann dies dazu führen, dass dein Visum ungültig ist!

NACHWEIS ÜBER FINANZIELLE MITTEL
Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung des Visums ist es, dass du bei der Einreise nach Japan über ausreichend finanzielle Mittel verfügst. Mit dieser Vorschrift möchte Japan sicher stellen, dass du dich selbst versorgen kannst und um ggf. Zeit zu überbrücken, in der du noch keinen Job hast. Der Nachweis über die derzeit 200.000 YEN (ca. 2.000 €) ist erst bei der Einreise vorzuweisen. Der Nachweis erfolgt über einen aktuellen Kontoauszug deines eigenen Girokontos.

RÜCKFLUG
Bei der Einreise in Japan musst du ein gültiges Rückflugticket vorweisen können. Hast du keinen Rückflug gebucht, musst du einen Nachweis über eine ausreichende Geldsumme vorlegen können, um den Rückflug bezahlen zu können, hierzu solltest du ca. 1.000 € nachweisen können.

DAS VISUM BEANTRAGEN

Die Beantragung des Working Holiday Visum für Japan kann auf den ersten Blick wie eine große Herausforderung wirken. Ist es aber ganz und gar nicht, wenn du einige wichtige Dinge beachtest bzw. vorbereitest, und natürlich die Voraussetzungen für das Visum erfüllst. Die Beantragung ist nur persönlich bei der Botschaft von Japan oder einem Japanischen Generalkonsulat in Deutschland möglich. Diese befinden sich in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München. Für die Beantragung musst du einen Termin bei einer Japanischen Vertretung in deiner Nähe machen. Dieser sollte spätestens 3 Wochen vor geplantem Reisebeginn stattfinden.

BENÖTIGTE DOKUMENTE

Für die Beantragung benötigst du einige Unterlagen, die du zum Termin bei der Botschaft mitbringen musst:

• Gültiger Reisepass
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Ein Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
Flugticket(s) oder
Kontoauszug des Girokontos mit Bankstempel als Nachweis der finanziellen Mittel
(mind. 3.000 € wenn kein Rückflugticket vorhanden)
• Versicherungsschein Auslands-Krankenversicherung (es muss erkennbar sein, dass diese in Japan gültig ist)
Reiseplan (auf Englisch oder Japanisch)
 Lebenslauf (auf Englisch oder Japanisch)
• Einseitiges Motivationsschreiben (auf Englisch oder Japanisch)

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