DAS VISUM FÜR DEINE WORKING HOLIDAYS
Ein klassischer Work & Travel-Aufenthalt basiert auf dem Working Holiday Visum. Bei diesem speziellen Visum handelt es sich um ein bilaterales Abkommen (also ein Abkommen zwischen zwei Ländern) für mehr „Jugendmobilität„. Die Grundidee dahinter: Jungen Menschen die Möglichkeit geben, einen längerfristigen Auslandsaufenthalt (meist bis zu einem Jahr) absolvieren zu können, mit finanziert durch Gelegenheitsjobs – deshalb auch „Work & Travel“. Deutschland hat ein solches Abkommen aktuell mit Australien, Neuseeland, Kanada, Chile, Japan, Südkorea, Hongkong und Taiwan. Es gibt auch Work & Travel-Programme, die auf anderen Visa beruhen, z.B. in den USA und China (für die USA benötigt man das J-1 Austauschvisa und für China das X2 Studenten- und Austauschvisum).
Lade dir hier die Tabelle mit den Visabestimmung als pdf-Datei herunter.
Egal um welches Visum es sich bei dir handelt, wichtig ist in jedem Fall:
Für die Beantragung benötigst du einen gültigen Reisepass!
WORKING HOLIDAY VISUM AUSTRALIEN
Beantragung: online
Gültigkeit: 12 Monate, Verlängerbar auf insgesamt 24 Monate möglich
Kontingent: unbegrenzt!
Bedingungen:
- Alter: 18-30 Jahre
- Staatsbürgerschaft: eines der am Visa-Programm teilnehmenden Länder (Österreich und Schweiz sind ausgeschlossen)
- Wohnsitz: Deutschland
- Reisepass: zum Zeitpunkt der Beantragung mind. 6 Monate gültig
- Rückflugticket muss vorhanden sein
- Visavergabe nur einmal im Leben
- Finanzielle Mittel i.H.v. AU$ 5.000 (ca. 3.500 €) besitzen
- Keine Eintragung im Vorstrafenregister
- Keine Mitnahme von Kindern erlaubt
Kosten: ca. 290 €, aktuell AU$ 450
Verlängerung: Verlängerung auf 24 Monate möglich
Second Working Holiday Visum Australien
Das Second Working Holiday Visum ist die Verlängerung des Working Holiday Visums. Hast du 3 Monate, insgesamt 88 Tage eine anerkannte Tätigkeit in einem ländlichen Gebiet in Australien ausgeübt, kannst du das Second Working Holiday Visum beantragen.
Bedingungen:
- Alter: 18-31 Jahre
- Gültiger Reisepass aus einem Teilnahmeland
- Mind. 3 Monate lang eine „anerkannte Tätigkeit“ in „ländlichen Gebieten“ ausgeübt zu haben.
WORKING HOLIDAY VISUM NEUSEELAND
Beantragung: online
Gültigkeit: 12 Monate
Kontingent: unbegrenzt!
Bedingungen:
- Alter: 18-30 Jahre
- Staatsbürgerschaft: eines der am Visa-Programm teilnehmenden Länder, für Österreich gibt es jährlich 100 Visa, die Schweiz ist ausgeschlossen
- Wohnsitz: Deutschland
- Reisepass: muss für gesamte Reisedauer gültig sein
- Rückflugticket muss vorhanden sein
- Visavergabe nur einmal im Leben
- Finanzielle Mittel i.H.v. NZ$ 4.200 (ca. 2.500 €) besitzen
- Keine Eintragung im Vorstrafenregister
- Keine Mitnahme von Kindern erlaubt
Kosten: ca. 150 €, aktuell NZ$ 245
Verlängerung: Kann um 3 Monate innerhalb Neuseelands verlängert werden
WORKING HOLIDAY VISUM KANADA
Beantragung: online
Gültigkeit: 12 Monate
Kontingent: begrenzt, für 2019 auf 4.200 Stück
Bedingungen:
- Alter: 18-35 Jahre
- Staatsbürgerschaft: eines der am Visa-Programm teilnehmenden Länder
- Wohnsitz: Deutschland
- Reisepass: zum Zeitpunkt der Beantragung mind. 6 Monate gültig
- Rückflugticket muss vorhanden sein
- Visavergabe nur einmal im Leben
- Finanzielle Mittel i.H.v. CA$ 2.500 (ca. 1.800 €) besitzen
- Keine Eintragung im Vorstrafenregister
- Keine Mitnahme von Kindern erlaubt
Kosten: ca. 170 €, aktuell CA$ 250
Visaanleitung und weitere Infos: Working Holiday Visum Kanada
WORKING HOLIDAY VISUM JAPAN
Beantragung: persönlich beim Japanischen Generalkonsulat in Düsseldorf, München, Frankfurt am Main oder Berlin
Gültigkeit: 12 Monate
Kontingent: unbegrenzt!
Bedingungen:
- Alter: 18-30 Jahre
- Staatsbürgerschaft: eines der am Visa-Programm teilnehmenden Länder, für Österreich gibt es jährlich 100 Visa, die Schweiz ist ausgeschlossen
- Wohnsitz: Deutschland
- Reisepass: muss während der Gesamtaufenthaltsdauer gültig sein
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Rückflugticket muss vorhanden sein
- genauer Reiseplan
- einseitiges Motivationsschreiben
- Visavergabe nur einmal im Leben
- Finanzielle Mittel i.H.v. 200.000 YEN (ca. 2.000 €) besitzen
- Keine Eintragung im Vorstrafenregister
- Nachweis einer abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung
- Keine Mitnahme von Kindern erlaubt
Kosten: Keine!
Verlängerung: Keine Verlängerung möglich
Visaanleitung und weitere Infos: Working Holiday Visum Japan
J1-VISUM USA
Beantragung: persönlich beim US-Generalkonsulat in Düsseldorf, München, Frankfurt am Main oder Berlin
Gültigkeit: für die gesamte Programmdauer und nach Beendigung noch weitere 30 Tage, die du zum Reisen nutzen kannst
Bedingungen:
- Alter: zum Zeitpunkt der Beantragung musst du mind. 18 Jahre alt sein
- zur Beantragung benötigst du das DS 2019 Formular
- Um das Visum beantragen zu können muss eine Programmplatzierung, somit eine feste Jobzusage vorliegen
- Reisepass: für den gesamten Aufenthalt gültiger Reisepass
Kosten: SEVIS Gebühr von 35 US$ sowie die Antragsgebühr von derzeit US$ 160 (ca. 150 €)
Visaanleitung und weitere Infos: J1 Visum für die USA
X2 VISUM CHINA
Beantragung: persönlich beim Chinesischen Generalkonsulat
Gültigkeit: für die gesamte Programmdauer, insgesamt 6 Monate.
Bedingungen:
- Alter: zum Zeitpunkt der Beantragung musst du mind. 18 Jahre alt sein
- Reisepass: Muss bei Antragstellung ein Jahr gültig sein
- ausgefülltes Antragsformular
- Um das Visum beantragen zu können muss eine Programmplatzierung, somit eine feste Jobzusage vorliegen
Visaanleitung und weitere Infos: X2 Visum für China